Jahr 2010

Projekt mit der Stiftung „Wunderlampe“

Träume werden wahr.

Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Herzenswünsche von schwer- oder langzeiterkrankten Kindern.

Ein einmaliges Erlebnis – so schön wie im Traum

Schwer- oder langzeiterkrankte und behinderte Kinder und Jugendliche leben in einer Welt, die geprägt ist von vielen Spitalaufenthalten, Operationen, Verzichten und Einschränkungen. In diesem schwierigen und oft auch traurigen Alltag schafft die Stiftung Wunderlampe einen Moment der Freude mit einem wunderschönen, unvergesslichen Erlebnis.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2001 konnte die Stiftung Wunderlampe schon über 500 Wünsche erfüllen. So individuell das Schicksal jedes einzelnen Kindes ist, so persönlich und voller Einfühlungsvermögen kümmert sich die Stiftung Wunderlampe um die Erfüllung seines Herzenswunsches.

Die Stiftung Wunderlampe kurz erklärt

Bei der sorgfältigen Planung und Organisation einer Wunscherfüllung steht nicht nur der persönliche Kontakt zur wünschenden Person im Mittelpunkt, sondern auch der enge Austausch mit Ärzten und Betreuungspersonen. Am Tag der Wunscherfüllung begleiten die Familie sowie ein Mitglied des Traum-Teams das Kind. Die Privatsphäre der Betroffenen und Angehörigen bleibt stets gewahrt.
Mit Sitz in Winterthur ist die Stiftung Wunderlampe schweizweit tätig und finanziert sich über Spenden und Gönnerbeiträge. Sie untersteht der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsbehörde des EDI und ist in allen Kantonen steuerbefreit.

Kontakt

Stiftung Wunderlampe
Karin Haug-Bleuler
Zürcherstrasse 119
8406 Winterthur

Telefon: 052 269 20 07
Fax: 052 269 20 09
E-Mail: info@wunderlampe.ch